Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge an die Kanal Fay Rohrreinigungs Service GmbH. Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nachfolgend nicht ausdrücklich zwischen beiden unterschieden wird. Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben stets Vorrang vor diesen Bedingungen.
1. Mitwirkung des Auftraggebers
Besondere Arbeitserschwernisse oder -erleichterungen, die dem Auftraggeber bekannt sind oder sein müssen, z. B. die Existenz einer Hebeanlage, stecken gebliebene Werkzeuge, das Vorhandensein verdeckter Kontrollöffnungen und ähnliches, hat er unseren Mitarbeitern frühestmöglich vor Arbeitsbeginn mitzuteilen. Das gleiche gilt für alle früheren Misserfolge von Arbeiten zur Lösung des aktuellen Problems an der Anlage. Für die Dauer der Arbeiten an einer Anlage ist der Auftraggeber im Interesse von Arbeitserfolg und Schadenverhütung verpflichtet, unseren Mitarbeitern Zugang auch zu allen Teilbereichen der Anlage zu verschaffen, z. B. zu allen Entwässerungsgegenständen in den verschiedenen Räumen und Geschossen. Außerdem hat er sicherzustellen, dass während dieser Zeit die gesamte Anlage nicht benutzt wird. Schließlich muss der Auftraggeber unverzüglich nach Arbeitsausführung kontrollieren, ob etwas zu beanstanden sein sollte.
2. Gefährliche Stoffe und besondere Gefahren
Vor Ausführung unserer Arbeiten hat der Auftraggeber alle in der Anlage enthaltenen gefährlichen Stoffe (einschließlich Gase) schriftlich durch unsere Mitarbeiter aufnehmen zu lassen. Als gefährlich gelten solche Stoffe, die unsere Mitarbeiter in irgendeiner Weise schädigen, Explosionsgefahr oder eine Haftung in Ableitung in das allgemeine Kanalsystem begründen können und normalerweise in Abwasserleitungen nicht enthalten sind, z. B. chemische Abflussreiniger, Laugen, Säuren, Gifte. Der Auftraggeber ist in diesem Fall weiterhin verpflichtet, kostenlos auch einen Sicherheitsbeauftragten zu stellen. Die gleichen Verpflichtungen des Auftraggebers gelten auch für den Fall, dass unsere Mitarbeiter gefährliche Stoffe und/oder besondere Gefahren wahrnehmen oder vermuten und ihn entsprechend informieren. Soweit gefährliche Stoffe der vorbezeichneten Art nicht angegeben sowie aufgenommen werden und soweit bei besonderen Gefahren kein Sicherheitsbeauftragter gestellt wird, befreit der Auftraggeber uns von jeglicher Haftung für Schäden anlässlich der Durchführung der Arbeiten, es sei denn, dass solche Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unserer Mitarbeiter herbeigeführt wurden oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt. Eine Haftungsbefreiung wird auch für den Fall vereinbart, dass unsere Mitarbeiter wegen der Angabe gefährlicher Stoffe die Durchführung von Arbeiten ablehnen, der Auftraggeber aber trotzdem darauf besteht.
3. Arbeitsausführung
Die Bestimmung des Arbeitsumfanges, des Arbeitsausgangspunktes, des Maschinen- und Geräteeinsatzes sowie der sonstigen Durchführungsweise der Arbeiten obliegt im Rahmen des erteilten Auftrages allein unseren Mitarbeitern, die hierbei vor allem die Gebote von Gründlichkeit und Vorsicht zu beachten haben.
4. Arbeitserfolg
Unsere Arbeiten sind Gegenstand eines Dienstvertrages. Sie werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Für den Erfolg können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Es sei darauf hingewiesen, dass bei allen Anlagen gewisse Erfolgshindernisse (z. B. Rohrzusammenbruch, fehlender oder falscher Anschluss) vorliegen können, die vor Arbeitsbeginn nicht erkennbar sind.
5. Ausführungstermine
Ausführungstermine können aus organisatorischen Gründen ausschließlich mit unserer Einsatz-Zentrale vereinbart werden, nicht jedoch mit unseren Service-Monteuren oder sonstigen Außendienst-Mitarbeitern.
6. Nebenabreden, Auskünfte, Empfehlungen
Unsere Service-Monteure und sonstigen Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, die vom erteilten Auftrag abweichen. Solche Abreden werden erst durch Bestätigung der Geschäftsleitung (in Textform genügt) wirksam; Vereinbarungen, die der Auftraggeber unmittelbar mit der Geschäftsleitung trifft, bleiben hiervon unberührt. Unsere Service-Monteure und sonstigen Mitarbeiter sind nur berechtigt, wegen Fragen zu Unregelmäßigkeiten, Störungen, Schäden o. ä. Rücksprache mit unserer technischen Leitung zu empfehlen. Die selbstständige Beantwortung der Fragen ist den genannten Mitarbeitern jedoch im Interesse optimaler Kunden-Information und -Beratung nicht gestattet.
7. Preise
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ausschließlich für Arbeiten, die mit Motor-Spirale, mit Handwerkzeug oder manuell ausgeführt werden. Die Arbeiten mit anderen Maschinen und Geräten (z. B. Hochdruckspüler, Höchstdruckspüler, Kombi-Druckspülsauger, Saugwagen, Flächensauger, Pumpe, Pressluftgerät, TV-Kamera, Ortungsgerät, Leck-Such-Anlage) werden nach entsprechendem Angebot und Auftrag gesondert berechnet. Das gilt für Sonderarbeiten, die nicht unmittelbar zu unseren betriebsspezifischen Arbeiten gehören, wie z. B. Aufgraben, Aufstemmen, Aufschneiden, Reparieren, Räumen, Putzen u. ä. Nicht von uns zu vertretende Verlustzeiten werden grundsätzlich gesondert berechnet. Strom und Wasser sind vom Auftraggeber kostenlos zu stellen oder von ihm auf eigene Kosten zu beschaffen. Das gleiche gilt für Leitern, Gerüste und ähnliche Hilfsmittel.
8. Abschlagszahlung
Bei Aufträgen, deren Ausführung mehr als 5 Arbeitstage dauert, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der jeweils nach 5 Arbeitstagen fälligen Abschlagsrechnung in Höhe des Wertes der erbrachten Arbeiten.
9. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt außerdem die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10. Ausschluss der Verantwortung
Wir übernehmen – vorbehaltlich der unbeschränkten Haftung nach Ziffer 9 Absatz 1 – keine Verantwortung für sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die entstehen durch
- Arbeiten an defekten, verrotteten (z. B. rissigen, brüchigen), unvorschriftsmäßig oder nicht den aktuellen DN-Vorschriften gemäß installierten Anlagen;
- Arbeiten an Anlagen, die – entgegen den Auflagen der Ziffer 1 – in einzelnen Teilbereichen unzugänglich sind und/oder während der Arbeiten benutzt werden;
- Arbeiten an Anlagen mit gefährlichen Stoffen oder besonderen Gefahren unter den Voraussetzungen der Ziffer 2;
- Arbeiten an Anlagen, soweit diese nicht aus Stahl, Gusseisen, Beton, Stahlbeton oder Steinzeug bestehen;
- Arbeiten an Anlagen mit Ablagerungen und/oder Verstopfungen aus Material, das widerstandsfähiger ist als das der Anlage selbst, z. B. Kunststoff- oder Eternit-Abflussanlagen mit Betonverstopfung;
- austretenden Inhalt der Anlagen;
- Spiralen, Schläuche und sonstige Werkzeuge, die in der Anlage ohne unser Verschulden stecken bleiben oder verloren gehen;
- Arbeiten an Rohr-Abzweigen und Doppelabzweigen mit einem Einlaufwinkel von mehr als 45°.
11. Reklamationen
Wegen der ständigen Benutzung oder Benutzungsmöglichkeit der Anlagen bestehen auch ständig Störungsgefahren durch missbräuchliche Benutzung. Deshalb müssen alle Reklamationen schon im Interesse beschleunigter Bearbeitung und ggf. Störungsbeseitigung zweckmäßigerweise unverzüglich, möglichst in Textform (z. B. per E-Mail), angezeigt werden. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
12. Leistungsverzug des Auftraggebers
Ist der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen – insbesondere der Mitwirkung oder Zahlung – in Verzug, so sind wir nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von 7 Kalendertagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, entweder unter Ausschluss der Geltendmachung eines höheren Schadens ohne Nachweis 15 % des vereinbarten Entgelts als pauschale Entschädigung oder den Ersatz des tatsächlichen Schadens zu verlangen. Die pauschale Entschädigung kann nicht bzw. nicht in voller Höhe verlangt werden, wenn der Auftraggeber den Nachweis führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als unsere Pauschale ist.
Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Diese betragen gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte und gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr (§ 288 BGB).
13. Vertragsänderung
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen zu Beweiszwecken in Textform (z. B. per E-Mail) festgehalten werden. Individuelle Absprachen bleiben auch ohne Einhaltung dieser Form wirksam.
14. Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die mit unserer Forderung in einem engen rechtlichen Zusammenhang stehen (insbesondere Ansprüche wegen Mängeln der Leistung).
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz unserer Gesellschaft in Schwalbach am Taunus. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Kanal Fay Rohrreinigungs Service GmbH, Adolf-Damaschke-Str. 12, 65824 Schwalbach am Taunus · Stand: November 2026
